Jeder, der seine Einzahlung gegenüber dem Insolvenzverwalter nachweisen kann, der hat sicherlich schon gute Chancen, sein Geld zurück zu bekommen. Das betrifft die ursprüngliche Einzahlung. 63 % Zinsen oder sonstige abenteuerliche Forderungen in Bezug auf Zinsen wird man sicherlich nicht als Forderung durchsetzen können. Wichtig ist aber, dass man Dokumente hat, anhand derer man seine Einzahlung auch nachweisen kann. Haben sie das Geld überwiesen, dann haben sie einen Kontoauszug und alles ist gut.

Haben sie eine „Papier-Quittung“ dann wird es schwierig, es sei denn, sie können nachweisen, wo das Geld zu diesem Zeitpunkt hergekommen ist. Ist das plausibel, dann ist auch da alles in Ordnung und wird sicherlich vom Insolvenzverwalter angenommen werden müssen aus meiner Sicht.

Können diese die Herkunft der Einzahlung nicht plausibel erklären können, dann wird die Sache sicherlich schwierig.

Wir kennen diverse Beispiele, wo es Bareinzahlungsquittungen im 5- und 6-stelligen Euro-Bereich gibt. Da will dann auch das Finanzamt wissen, woher das Geld zu diesem Zeitpunkt kommt und warum sie das Geld in dieser Höhe BAR eingezahlt haben.

Wir gehen davon aus, dass es nach einem Jahr eine Abschlagszahlung geben wird, wenn die Forderung klar ist und in der Tabelle steht. Was aber auch passieren wird ist, dass der eine oder andere mit Rückforderungen rechnen muss, dann wenn er seine Ausgangszahlung bereits zurückbekommen hat und jetzt nur noch seine Zinsen einfordert. Da wird man sich dann möglicherweise vor Gericht streiten müssen.