1. Wie die Portale diebewertung.de und samstags-zeitung.de als erste berichteten, gab es Hausdurchsuchungen (Schneeballsystem?), Untersuchungshaft und Kontenarreste: Deren Geschäftsführer befindet sich seit 12.10.2021 in Untersuchungshaft und wurden Konten mit Millionenbeträgen im zweistelligen Bereich arrestiert. Derzeit wertet die Staatsanwaltschaft die Ergebnisse der Hausdurchsuchungen aus.

2. Es gibt dramatische Berichte unserer Mandanten: Wie uns unsere Mandanten laufend berichten, wurden angebliche Handyverträge für Mitglieder der IG Metall und der Polizeigewerkschaft als Grund dafür genannt, Anlegergelder per kurzfristiger Nachrangdarlehen einzusammeln.

Mandanten der Kanzlei Reime berichten auch, dass entweder niemand mehr auf Anrufe reagiert oder von dritter Seite versucht wird zu beschwichtigen. Ob dies bei bis zu 63% Zinsen binnen 90Tagen nur ein Irrtum der Ermittlungsbehörden ist, dürfte zu bezweifeln sein.

3. Weil die Verzinsung sehr hoch war, haben sich viele Anleger ihre Gelder samt Zinsen nicht gleich auszahlen lassen, Neuverträge unterschrieben und Freunde und Verwandte darauf aufmerksam gemacht. Auf diese Weise, also mangels fälliger Forderungen, konnte es so schnell nicht zu einer Finanznot bei bc Connect kommen und konnte dieses System zwischenzeitlich wachsen. Die Kundengelder wurden einfach in die Neuverträge umgebucht und blieben virtuell. Genauso lief es auch bei der Kriminalinsolvenz der Adcada-Gruppe in Rostock über die hier mehrfach berichtet wurde.

4. Vertrieb beschwichtigt: Es ist erfahrungsgemäß nicht davon auszugehen, dass der Geschäftsführer bei seinem so frühzeitig angesetzten Haftprüfungstermin in der 42. KW Erfolg haben wird. Zumindest hat er jedoch Gelegenheit, die angeblichen Geschäfte mit der Polizeigewerkschaft und der IG – Metall zu untermauern und die riesigen Bargeldtransfers (Annahme&Zinsauszahlungen) zu erklären.

5. Die Rolle der Vertriebsfirma Ainova Just Fit GmbH in Bezug auf den Verkauf & Vermittlung von Anträgen für die Projekthilfe I & II wird noch relevant werden.

Rechtslage 

1. Natürlich gilt zunächst die Unschuldsvermutung. Allerdings lauten unsere anwaltlichen Erfahrungen anders bei solch utopisch hohen Zinsen:

Hier ist leider mit einer Kriminalinsolvenz zu rechnen. Anleger sollten sich anwaltlichen Rat einholen, wie so kostengünstig wie möglich der eigene Schaden liquidiert werden kann. Strafanzeigen sind nunmehr zwecklos.

Da Untersuchungshaft angeordnet wurde, muss §112 StPO beachtet werden: Die Untersuchungshaft darf gegen einen Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat 

dringend verdächtig ist 

und ein Haftgrund besteht.

2. Erhärtet sich der Verdacht gar kein echtes Geschäft betrieben und nur Scheinzinsen gezahlt zu haben, spielen die Risikobelehrungen und die Nachrangklauseln keine Rolle mehr. Es ginge dann nur noch um Schadensersatz wegen Betruges.

3. Der Kontenarrest durch die Staatsanwaltschaft dient der Rückgewinnungshilfe im Strafverfahren. Gemeint ist der staatliche Zugriff auf Vermögensrechte des Beschuldigten nach der Strafprozess-ordnung, die an sich den Opfern einer Straftat zustehen.  Diese Regelungen dienen also dem Schutz ihrer Rechte, welche jedoch geltend gemacht werden müssen! Wir stehen mit Rat und Tat zu Seite.

Handlungsoptionen 

Was ist nun zu tun?

Rufen Sie uns einfach kostenfrei an   unter 0800 77 42 667

wir erklären Ihnen alles. 

Wir benötigen von ihnen ihre/n letzten Nachrangdarlehensverträge /-verträge in Kopie sowie die Daten zur Rechtsschutzversicherung.

REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei

Wir vertreten und beraten betroffene Anleger und haben uns zu den Hintergründen und Hintermännern eine umfassende Expertise für unsere Mandanten / Interessengemeinschaft erarbeitet. Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.

Ihr Erstkontakt mit uns ist generell kostenfrei.
Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung:

  • per E-Mail: info@rechtsanwalt-reime.de
  • Telefon: 03591 29961 33
  • Telefax: 03591 29961 44
  • oder postalisch: Reime Rechtsanwalt, Innere Lauenstraße 2, 02625 Bautzen

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