Gut, dass wir in einem Rechtsstaat leben, wo die Polizei und die Staatsanwaltschaft einen guten Job machen.
Das aber eben nicht nur im Sinne der Anklage, sondern auch im Interesse der Beschuldigten, denn die Polizei und die Staatsanwaltschaft müssen auch nach entlastenden Hinweisen suchen. Glauben Sie mir, das klappt in Deutschland ganz gut.
So mancher Vertriebler will aber jetzt aus Deutschland möglicherweise eine Bananenrepublik machen. Mit Verlaub, sicherlich auch zum Eigenschutz, denn den Vertrieb der Nachrangdarlehen kann es dann ganz böse treffen. Er hat jetzt Ärger mit seinen Kunden und dann zukünftig möglicherweise auch noch mit der Polizei selber, denn die könnte da möglicherweise mal intensiver über den Verdacht der Beihilfe zur Geldwäsche nachdenken.
Vergessen darf man auch den möglichen Insolvenzverwalter nicht, wenn es den gibt, denn der wird dann auch Provisionen zurückfordern von den Vertrieblern und natürlich auch „Scheingewinne bei den Anlegern“, wenn sich der Verdacht eines Schneeballsystems bestätigen sollte.
Übel, übel die Gesamtsituation, die da kommt, da verbreitet man dann schon mal gerne irgendwelche Hoffnungs- und Durchhalteparolen, getreu dem Motto, die Hoffnung stirbt zuletzt.
Am Dienstag so hört man von einzelnen Vertrieblern, soll es einen angeblichen Haftprüfungstermin geben. Völlig normal, denn das sieht die deutsche Strafprozessordnung dann so auch vor. Wir haben es eher selten erlebt, dass dann inhaftierte Personen sofort wieder auf freien Fuß gesetzt wurden und wenn, dann nur unter sehr hohen Auflagen.